Aufhebungsverträge.

Die erfolgreiche Verhandlung von Aufhebungsverträgen sollten Sie einem Fachmann überlassen.

Viele meiner  Mandate schließen mit einem Aufhebungsvertrag oder einem gerichtlichen Vergleich ab. Maßgeblich sind neben der Höhe der Abfindung auch Vereinbarungen über bezahlte Freistellung und ein sehr gutes Zeugnis. Der Unterschied zwischen einem ersten Angebot des Arbeitgebers und einem sehr guten Verhandlungsergebnis kann leicht mehrere zehntausend oder gar mehr als hunderttausend Euro betragen.